Wärmepumpe? Nicht überstürzen!
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BAFA Förderung einfach erklärt: Alles über Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsprojekte.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Hauseigentümer finanziell bei der Durchführung ihrer energieeffizienten Sanierungsprojekte, um sicherzustellen, dass jeder sein Zuhause energetisch modernisieren kann.

Doch was verbirgt sich hinter der BAFA Förderung und welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung?
In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die BAFA Fördermöglichkeiten und erklären, wie man sie beantragen kann.

Was ist die BAFA Förderung?

Seit 2021 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse für individuelle Sanierungsmaßnahmen an. Das Ziel ist es, den Gebäudebestand in Deutschland energetisch zu modernisieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine zentrale Säule des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes. Innerhalb der BEG EM (Einzelmaßnahmen) bezuschusst das BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Änderungen seit 2024: Heizungstausch Förderung müssen durch die KfW beantragt werden. Dabei müssen mindestens 65% erneuerbare Energien genutzt werden, eine Regelung, die ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich ist.

Wer kann die Förderung erhalten?

Die BAFA Förderung steht Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen gleichermaßen zur Verfügung.

Es gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um förderfähig zu sein:

Wie hoch sind aktuell die Fördersätze für den Heizungstausch?

Unter anderem fördert die BAFA den Heizungstausch durch Zuschüsse.

Die Förderung steht Ihnen zu, wenn der Tausch auf 65% erneuerbarer Energien basiert. Ab 2028 ist die Regelung für alle neuen Heizungen verbindlich.

In der folgenden Tabelle werden die aktuellen Fördersätze für den Heizungstausch dargestellt.

Die maximale Förderung für Selbstnutzer liegt bei 70%.


Grund Fördersatz: Es handelt sich um den Zuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen durch neue Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren.

Effizienz-Bonus: Diese Förderung kann für Wärmepumpen das Wasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel vermitteln.

Klima-Geschwindigkeitsbonus: Der Zuschuss kann bis zum 31. Dezember 2028 für den Austausch von älterem Gas. Biomassen, Öl, Kohle und Nachtspeicherheizungen durch selbstnutzende Eigentümer angefragt werden.

Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000€ können diese Förderung anfragen.

Fachplanung und Baubegleitung: Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben.

Welche weiteren Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Einzelmaßnahmen können sich auf verschiedene Aspekte des Hauses konzentrieren.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:Maßnahmen, die den Energieverlust im Gebäude verringern, werden von der BAFA gefördert.

Anlagentechnik (außer Heizung): Ausgaben für energieeffiziente Apparaturen und Vorrichtungen, die nicht unmittelbar mit der Heizanlage verbunden sind.
Zum Beispiel : Energieeffiziente Lüftungssysteme

Maßnahmen zur Verbesserung zur Verbesserung der Anlageneffizienz: Optimierung an Heizsztemen um deren Effiziens zu steigern, zum Beispiel: Installation von modernen Regelungstechniken.

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Bio Heizungen:
Es geht darum, die Emissionen zu reduzieren. Zum beispiel: Emissions Kontrollsystem.

ISFP BONUS:
Der ISFP Bonus steht Kunden zu, die einen Sanierungsfahrplan mit einem Energieexperten erstellt haben.

Nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans haben Sie 15 Jahre Zeit, um die angegebenen Maßnahmen umzusetzen.

(Mehr Infos zu dem Sanierungsfahrplan. HIER )

Welche Dokumente benötigen Sie für die Beantragung der Förderung?


☑️ Kostenvoranschläge für die zu fördernden Maßnahmen

☑️ die konkrete Förderungssumme

☑️ den Nachweis über die Zusammenarbeit mit einer Energieberaterin

☑️ die Technische Projektbeschreibung (TPB) mit einer Erläuterung der beantragten Maßnahme

☑️ die Technische Projektbeschreibungs-ID

Wie fragen Sie die Förderung an?

01. Einen Energieberater finden

Der Förderantrag wirft viele Fragen auf. Welche Unterlagen muss ich einreichen? Welche Angaben sind erforderlich? Und der Druck ist enorm: Füllst du den Antrag falsch aus, verlierst du im schlimmsten Fall Zuschüsse in fünfstelliger Höhe.

02. Angebote von Handwerksbetrieben einholen

Als nächstes holst du mehrere Angebote und Kostenvoranschläge von qualifizierten Handwerksfirmen für deine Wunschmaßnahme ein.

03. Antrag auf Förderung stellen & Maßnahme starten

Stelle jetzt online deinen Antrag auf Förderung. Ist das erledigt, kannst du auch den Auftrag für deine Einzelmaßnahme an den Handwerksbetrieb deiner Wahl vergeben — los geht’s!

04. Antrag überprüfen lassen & Zuwendungsbescheid erhalten

Jetzt prüft das Amt deinen Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Rückfragen oder fehlenden Angaben. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du den positiven Zuwendungsbescheid per Post.

05 Verwendungsnachweis einreichen

Das BAFA möchte mehr über deine Maßnahme erfahren. Übermittle den Verwendungsnachweis über das Portal. Folgende Dokumente musst du einreichen:


06 Letzte Überprüfung und Auszahlung deines Zuschusses

Im letzten Schritt prüft das BAFA deinen Verwendungsnachweis. Fällt die Prüfung positiv aus, erstellt das Amt den Festsetzungsbescheid — dein Zuschuss wird ausgezahlt! Du möchtest noch mehr Zeit und Nerven sparen? Dann übernehmen unsere Energieberater Antragstellung für dich und sichern dir die volle Höhe der Förderung.

Steuerbonus statt BAFA Förderung

Durch den Steuerbonus können Hauseigentümer einen Teil der Kosten steuerlich absetzen und Steuervorteile erzielen.
Die Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, bis zu 20% der Kosten können über 3 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden.

Die BAFA Förderung ist nicht mit dem Steuerbonus kombinierbar und die maximale Förderung liegt bei 40 000€

Mehr Informationen; § 35c EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


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