Die BAFA-Förderung im Überblick: Welche Förderprogramme gibt es 2024?
Das Bundesamt bietet verschiedene Förderungen für den Umstieg auf energieeffiziente Techniken und Anlagen, für Maßnahmen zur Energieeinsparung und für den Einsatz ressourcen- und energieschonender Heizmethoden an. Du kannst außerdem Fördermittel für die Fachplanung und die Baubegleitung durch eine Energieberaterin beantragen.
Die beiden zentralen Programme sind die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” und die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss”.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG ist eine wichtige Säule des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes. Im Rahmen der BEG EM bezuschusst das BAFA Einzelmaßnahmen
- an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung)
- an der Anlagentechnik (z. B. Einbau von Lüftungsanlagen)
- an Anlagen zur Wärmeerzeugung (z. B. Errichtung eines Gebäudenetzes)
in Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG).
Achtung:
Seit dem 01.01.2024 können die Zuschüsse für den Heizungstausch, zum Beispiel für Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen, nicht mehr beim BAFA beantragt werden. Als Hausbesitzer musst du ab sofort deinen Förderantrag für Heizungen bei der KfW stellen.
Antragsberechtigt sind in diesem Programm alle, die in die förderfähigen Maßnahmen investieren wollen. Das heißt, private und gewerbliche Hauseigentümer werden ebenso gefördert wie Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Contractoren (z. B. Energiedienstleister).
Folgende Einzelmaßnahmen werden unter dem BEG EM durch die neue BAFA-Förderung 2024 abgedeckt:
Neben der Förderung von Einzelmaßnahmen bezuschusst das BAFA auch sogenannte begleitende Maßnahmen. Wenn du zum Beispiel dein Dach neu eindecken lässt, um Energie zu sparen, kannst du auch die damit verbundenen Dachdeckerarbeiten fördern lassen.
Tipp:
Du möchtest dein Wohnhaus zum Effizienzhaus sanieren oder planst den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses (nach BEG WG)? Dann sind die aktuellen KfW-Förderungen genau das Richtige für dich!
Kann man mehrere Einzelmaßnahmen fördern lassen?
Das Programm ist zwar auf die Förderung von Einzelmaßnahmen wie den Austausch einer alten Heizung beschränkt. Das heißt aber nicht, dass du nur eine Einzelmaßnahme fördern lassen kannst - im Gegenteil.
Du kannst auch mehrere Einzelmaßnahmen nacheinander umsetzen und so dein Haus schrittweise sanieren – und gleichzeitig weitere 5 Prozent Förderung erhalten (siehe Abb. 1). Um diese Förderung zu erhalten, brauchst du einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Unsere zertifizierten Energieberater erstellen gemeinsam mit dir deinen iSFP, um dir die maximale BAFA-Förderung zu sichern.
Besonders praktisch: Das Bundesamt unterstützt die Erstellung deines iSFP mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss
Neben der BAFA-Förderung nach BEG bietet das Bundesamt auch Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) an. So fördert das BAFA gewerbliche Antragsteller unter anderem bei
- der Umstellung auf energieeffiziente Prozesse
- dem Umstieg auf erneuerbare Energien in der Produktion
- der Nutzung alternativer Antriebstechnologien
- der Energieberatung für (Nicht-)Wohngebäude, Anlagen und Systeme
Du möchtest mehr über die BAFA-Programme für Unternehmen erfahren? Auf unseren Seiten für Geschäftskunden wirst du fündig!
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung — Was musst du beachten?
Um erfolgreich einen Antrag auf staatliche Förderung nach dem BEG EM zu stellen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist Eigentümer oder Eigentümerin des zu sanierenden Gebäudes.
- Bist du das nicht, musst du die Gebäudeeigentümerin vor Antragstellung informieren.
- Dein Sanierungsobjekt steht in der Bundesrepublik Deutschland.
- Du musst die geförderten Anlagen oder sanierten Gebäudeteile nach Abschluss der Maßnahme mindestens 10 Jahre zweckentsprechend nutzen.
- Die Sanierung wird von einem professionellen Fachunternehmen durchgeführt.
- Je nach Maßnahme ist die Begleitung durch einen Energieberater verpflichtend.
- Als Leistungsempfänger (Contracting-Nehmer) schließt du einen Contracting-Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen (Contractor).
- Der Contracting-Vertrag muss den Vorgaben der BEG-Richtlinie entsprechen.
- Dein Sanierungsprojekt muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Voraussetzungen und Antragstellung: So sicherst du dir deine Fördermittel
Um die bafahub-Förderung für Immobilien zu erhalten, gelten einige allgemeine Voraussetzungen. Du musst
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein
- einen deutschen Wohnsitz haben
- eine deutsche Bankverbindung vorweisen
- über ein regelmäßiges Einkommen verfügen
- eine ausreichende Bonität nachweisen können
- ein energieeffizientes Bauvorhaben verfolgen
Hinweis
Für bafahub-Kredite gibt es kein Mindesteinkommen. Allerdings müssen die konkrete zu fördernde Summe und das Vorhaben selbst in einem angemessenen Verhältnis zu deinem vorhandenen Einkommen oder Vermögen stehen, damit du den Kredit auch langfristig zurückzahlen kannst
Je nach Programm gelten darüber hinaus weitere spezifische Kriterien für dein Finanzierungsvorhaben..
Checkliste: Diese Dokumente benötigst du für die Förderung beim BAFA
Für die Beantragung einer BAFA-Förderung nach dem BEG EM sind folgende Unterlagen erforderlich:
-
Kostenvoranschläge für die zu fördernden Maßnahmen
-
die konkrete Förderungssumme
-
den Nachweis über die Zusammenarbeit mit einer Energieberaterin
-
die Technische Projektbeschreibung (TPB) mit einer Erläuterung der beantragten Maßnahme
-
die Technische Projektbeschreibungs-ID
Häufige Fehler bei der Antragstellung – und wie du sie vermeidest
Eine Förderung für neue Fenster oder die Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung ist eine enorme finanzielle Entlastung für dein Sanierungsprojekt. Damit du die besten Chancen auf einen positiven Bescheid hast, solltest du folgende Fehler vermeiden:
- Fehlerhafte Angaben: Kleine Unachtsamkeiten wie falsch ausgefüllte Informationen im Antrag oder Fehler in Rechnungen können teure Folgen haben. Ist zum Beispiel die Investitionsadresse oder auch nur das Datum falsch, wird dir im schlimmsten Fall der Zuschuss verweigert.
- Investitionskosten falsch berechnet: Ein Sanierungsprojekt kann schnell teurer werden als geplant. Diese Mehrkosten musst du in deinem Antrag berücksichtigen. Außerdem gibt es förderfähige Nebenkosten, die oft vergessen werden
- Grenzen der förderfähigen Kosten übersehen: Das BAFA fördert derzeit maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 1.000 Euro pro Quadratmeter bei Nichtwohngebäuden. Hältst du diese Grenzen nicht ein, ist eine Förderung nicht möglich (nur in Verbindung mit einem iSFP sont 30.000 Euro).
- Fehlende Anträge: Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan kannst du mehrere Maßnahmen in einem einzigen Vorgang beantragen. Je nach Maßnahme, bei komplexen Projekten oder mehreren Gebäuden kann es jedoch sein, dass du mehrere Anträge stellen musst. Informiere dich vorab, wie viele Anträge du für dein gesamtes Vorhaben tatsächlich benötigst.
- Doppelte Anträge: Die Förderprogramme unterliegen immer wieder Änderungen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass sich die Fördersätze vom einen Jahr zum nächsten ändern. Manche Antragsteller machen dann den Fehler, für dieselbe Maßnahme einen zweiten Antrag zu stellen. Solche Doppelanträge werden abgelehnt – auch wenn die einzelnen Anträge positiv beschieden worden wären.
- Unvollständige Unterlagen: Das BAFA prüft deinen Antrag eingehend. Deshalb ist es wichtig, dass du Unterlagen wie Überweisungsbelege, Fachunternehmererklärung, Lagepläne und vieles mehr vollständig und fristgerecht einreichst. Bewahre daher alle Unterlagen auf und überprüfe proaktiv, ob etwas fehlt.
- Technische Nachweise fehlen: Stelle sicher, dass du alle Nachweise über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für deinen Antrag vorlegen kannst. Wenn du diese nicht, unvollständig oder zu spät einreichst, wird dein Antrag abgelehnt.
- Fristen werden nicht eingehalten: Das BAFA ist bemüht, dich bei deinem Sanierungsvorhaben bestmöglich zu unterstützen. Deshalb fragt es bei fehlenden Angaben oder Änderungen im Antrag häufig nach. Achte darauf, dass du rechtzeitig mit dem Amt kommunizierst. Hältst du die Fristen nicht ein, wird dein Antrag im schlimmsten Fall abgelehnt.
Wie viel Geld kannst du mit einer möglichen BAFA-Förderung sparen?
Sanierungsmaßnahmen sind teuer. Doch angesichts steigender Energiekosten und des fortschreitenden Klimawandels führt kein Weg daran vorbei. Die Energiewende muss kommen — und als Hausbesitzer kannst du einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
Dank der BAFA-Förderung für Wärmepumpen oder neue Fenster musst du die Investition nicht alleine stemmen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab:
- Was willst du fördern lassen?
- In welchem Zustand ist dein Haus?
- Welche Altanlagen sind vorhandent?
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Welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderung der Anlagentechnik, die Sanierung der Gebäudehülle oder die Heizungsförderung des BAFA decken verschiedene förderfähige Kosten ab.
Dazu gehören:
- Anschaffungskosten der neuen Anlagen oder Bauteile
- Kosten für Installation und Inbetriebnahme
- Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen
- Förderung von Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater und -beraterinnen
Die Förderhöhe des BAFA 2024 für Einzelmaßnahmen ist derzeit bei Wohngebäuden auf maximal 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit begrenzt. Bei Nichtwohngebäuden betragen die förderfähigen Kosten maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Insgesamt können bis zu 5 Millionen Euro gefördert werden. Neben den Höchstbeträgen gibt es auch eine Untergrenze. Du musst mindestens 2.000 Euro investieren, um den Zuschuss zu erhalten.
Steuerbonus statt Zuschuss des BAFA?
Neben dem BAFA-Zuschuss oder einer Förderung der KfW gibt es noch eine weitere Sparmöglichkeit: den Steuerbonus. Denn grundsätzlich können alle Arbeiten, die bei der KfW oder dem BAFA förderfähig sind, auch steuerlich geltend gemacht werden. Wenn du diese Variante nutzen möchtest, gelten für die Förderung bestimmte Voraussetzungen:
- Deine Immobilie muss ein mindestens 10 Jahre altes Ein- oder Mehrfamilienhaus sein.
- Das Haus muss von dir selbst bewohnt werden.
- Es können maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 200.000 Euro berücksichtigt werden (max. 40.000 Euro Förderung).
- Ansonsten gelten die gleichen Förderkriterien wie bei BAFA und KfW.
Hinweis
Der Steuerbonus kann nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Geld sparen kannst du auch mit der steuerlichen Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wie Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken. Wenn du eine solche Anlage mit Gas betreibst, kannst du dir die Energiesteuer erstatten lassen. Derzeit erhältst du bis zu 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen, die mit Öl betrieben werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Wenn du dir die Erstattung sichern willst, musst du sie beim Hauptzollamt beantragen. Sie kann mit Fördermitteln des BAFA und der KfW kombiniert werden.
Aktuelle Änderungen der BAFA-Förderprogramme
Seit Jahresbeginn 2021 bündelt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) die bisherigen staatlichen Fördermöglichkeiten. Alte Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW und das Angebot „Heizen mit Erneuerbaren Energien" des BAFA wurden unter dem Dach der neuen BEG zusammengeführt.
Das BAFA fördert im Rahmen der BEG EM nur noch Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand. Bei der KfW kannst du dagegen einen Kredit beantragen, wenn du deinen Neubau zu einem Effizienzhaus sanieren willst. Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau gibt es damit per se nicht mehr. Dafür wurden 2024 die Fördersätze für bestimmte Maßnahmen erhöht.
Eine weitere Neuerung ist, dass das BAFA das Antragsverfahren vereinfacht hat. Du kannst den Antrag jetzt digital stellen und dich über verkürzte Bearbeitungszeiten freuen.
Sichere dir deine BAFA-Förderung!
Unsere IKOSIA-Expertinnen und -experten beraten dich zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und begleiten dich bei deinem Sanierungsvorhaben.
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