Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Rahmen des BEG stehen dir derzeit sechs Finanzierungsprogramme zur Verfügung:
Nr
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Förderung
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Art
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Förderhöhe
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Geförderte Gewerke
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261
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Sanierung eines EH (WG)
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Kredit
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5 bis 60 Prozent der förderfähigen Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, max. 90.000 Euro
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Dämmung Dach / Geschossdecken / Fassade / Keller / Türen / Fenster / Anlagentechnik (außer Heizung) / Heizung (keine Ölheizung) / Solarthermie / Heizungsoptimierung (nur Modernisierung) / Photovoltaik
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Neubau eines EH (WG)
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bis zu 20 Prozent der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, max. 30.000 Euro
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263
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Sanierung und Kauf eines frisch sanierten EH (NWG)
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bis zu 2.000 Euro pro qm, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
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270
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Energieeffiziente Lösungen für Wärme und Strom
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Kreditvolumen bis zu 50.000 Euro
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Installation von Photovoltaikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) und Batteriespeicher
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358 & 359
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Für bereits bezuschusste Sanierungsmaßnahmen (WG)
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Ergänzungskredit
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bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
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Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, für die bereits ein (BAFA-) Zuschuss erteilt wurde
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458
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Heizungsförderung für Privatpersonen
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Zuschuss
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Zuschuss bis zu 23.500 Euro
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Kauf und Neubau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
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262 & 433
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eingestellt
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Hinweis
Du möchtest ein Effizienzhaus fördern lassen? Dann muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für dein Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen findest du auf den folgenden Seiten:
- KfW 261
- KfW 263
- KfW 270
- KfW 358
- KfW 359
- KfW 458
Förderung von klimafreundlichem Neubau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert nachhaltiges und klimafreundliches Bauen. Kaufst du ein Wohngebäude (WG) innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme, kannst du auch dafür zinsgünstige Fördermittel in Anspruch nehmen. Diese drei Programme stehen derzeit zur Auswahl:
Nr
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Förderung
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Art
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Förderhöhe
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Geförderte Gewerke
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297
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WG für die private Nutzung
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Kredit
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bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
für klimafreundliche Gebäude bis zu 100.000 Euro
für klimafreundliche Gebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro
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klimafreundliches WG
klimafreundliches WG mit QNG
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298
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Klimafreundlicher Neubau von NWG
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299
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Klimafreundlicher Neubau von NWG
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für klimafreundliche Gebäude bis zu 2.000 Euro pro qm, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
für klimafreundliche Gebäude mit QNG bis zu 3.000 Euro pro qm, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben
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40 & 55
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eingestellt
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Achtung: Aufgrund von erschöpften Haushaltsmitteln kann die Förderung von klimafreundlichem Neubau zurzeit nicht neu beantragt werden. Ob und wann die KfW-Programme 297, 298 und 299 weitergeführt werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Wenn du dich für diese Förderungen interessierst, lohnt es sich, die offiziellen Kanäle der KfW im Blick zu behalten.
Finde die passende Unterstützung für dein Sanierungsprojekt
Welche KfW-Förderung für dein Haus oder deine Immobilie die richtige ist, erfährst du am besten im Beratungsgespräch mit einem IKOSIA-Energieberater. Unsere unabhängigen Expertinnen beraten dich zu den einzelnen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten.
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Voraussetzungen und Antragstellung: So sicherst du dir deine Fördermittel
Um die KfW-Förderung für Immobilien zu erhalten, gelten einige allgemeine Voraussetzungen. Du musst
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sein
- einen deutschen Wohnsitz haben
- eine deutsche Bankverbindung vorweisen
- über ein regelmäßiges Einkommen verfügen
- eine ausreichende Bonität nachweisen können
- ein energieeffizientes Bauvorhaben verfolgen
Hinweis
Für KfW-Kredite gibt es kein Mindesteinkommen. Allerdings müssen die Fördersumme und das Vorhaben selbst in einem angemessenen Verhältnis zu deinem vorhandenen Einkommen oder Vermögen stehen, damit du den Kredit auch langfristig zurückzahlen kannst. Je nach Programm gelten darüber hinaus weitere spezifische Kriterien für dein Finanzierungsvorhaben.
6 Expertentipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Kümmere dich frühzeitig um deine Finanzierung: Vereinbare rechtzeitig einen Gesprächstermin mit einem Förderexperten.
- Bereite dich auf das Gespräch vor: Recherchiere im Voraus die notwendigen Unterlagen und informiere dich über die einzelnen Förderprodukte.
- Frage gezielt nach staatlichen Fördermitteln: Zeige Eigeninitiative und stelle konkrete Fragen zu staatlichen Fördermaßnahmen.
- Hinterfrage deine Sicherheiten: Überlege dir im Vorfeld, welche Sicherheiten du deinem Finanzierungspartner bieten kannst und erhöhe damit deine Chancen auf einen erfolgreichen Kreditantrag.
- Vergleiche Darlehensgeber: Vereinbare Termine bei verschiedenen Banken und vergleiche die Konditionen, um das beste Angebot zu finden.
- Halte Fristen ein: Stelle deinen Antrag rechtzeitig vor Projektstart und berücksichtige dabei auch die Bearbeitungszeiten bei deiner Bank
Die wichtigsten Modalitäten deiner KfW-Finanzierung
Im Gegensatz zu einem staatlichen Zuschuss bietet dir die Förderbank KfW die Möglichkeit, ein Darlehen zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu erhalten. Aber wie bei jedem Kredit gilt auch hier: Du musst das Geld zurückzahlen. Umso wichtiger ist es, dass du alle Aspekte und Zahlungsmodalitäten verstehst.
So funktioniert die Finanzierung deiner eigenen vier Wände:
- Zinsen: Deine Bank legt deinen individuellen Zinssatz fest. Je besser deine finanzielle Situation und je mehr Sicherheiten du hast, desto niedriger sind die Zinsen.
- Zinsbindung: Du kannst zwischen einer Sollzinsbindung von 5 oder 10 Jahren wählen. Während dieser Zeit zahlst du unabhängig von der Marktentwicklung einen festgelegten Zinssatz. Nach Ablauf der Zeit zahlst du die aktuellen Marktzinsen, die höher sein können.
- Laufzeit: Die Laufzeit des Kredits gibt an, in welchem Zeitraum du das Geld zurückzahlen musst. Laufzeiten bis zu 35 Jahren sind möglich.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre:Je nach Programm und Vorhaben bietet die KfW auch Tilgungszuschüsse an. Das bedeutet, dass du nicht den gesamten Kreditbetrag zurückzahlen musst, sondern nur einen Teil. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient deine Immobilie nach der Sanierung ist.
- Tilgungszuschüsse:Je nach Programm und Vorhaben bietet die KfW auch Tilgungszuschüsse an. Das bedeutet, dass du nicht den gesamten Kreditbetrag zurückzahlen musst, sondern nur einen Teil. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient deine Immobilie nach der Sanierung ist.
- Rückzahlung: Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten.
- Vorzeitige Ablösung: Wenn dein Vertrag weniger als zehn Jahre läuft, kannst du eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und die Restschuld zu günstigeren Konditionen finanzieren.
- Sonderzahlungen: Anders als bei Annuitätendarlehen sind außerplanmäßige Sondertilgungen bei KfW-Krediten in der Regel nicht möglich.
- Sonderkündigung:Nach zehn Jahren (oder je nach Vereinbarung) kannst du den Kredit kostenlos ablösen und die Restschuld durch eine neue Finanzierung begleichen.
Hinweis
Diese Informationen dienen nur zu deiner Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Bank.
Zusammenfassung: Die Rahmenbedingungen deiner Förderung
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Laufzeiten
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Tilgungsfreie Anlaufzeit
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Zinsbindung
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Sanierungen
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bis zu 30 Jahre
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bis zu 5 Jahre
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max. 10 Jahre, bei KfW 270 bis zu 20 Jahre
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Neubauten
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bis zu 35 Jahre
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bis zu 5 Jahre
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max. 10 Jahre
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Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für dein Wohngebäude
1. BAFA-Förderung
Du möchtest dein Wohnhaus nicht zu einem EH sanieren, sondern nur einzelne Maßnahmen zum Energiesparen umsetzen und beispielsweise dein Dach neu dämmen? Dann ist die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) das richtige Programm für dich.
2. Steuerbonus
Eine weitere Alternative ist der Steuerbonus. Wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst, kann diese Variante für dich in Frage kommen:
- Deine Immobilie ist mindestens 10 Jahre alt.
- Du bist Eigentümer oder Eigentümerin und bewohnst die Immobilie selbst.
- Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie bei KfW und BAFA.
Hinweis
Der Steuerbonus ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
3. Rückerstattung der Energiesteuer
Eine dritte steuerliche Option ist die Rückerstattung der Energiesteuer für Gas in KWK-Anlagen wie Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken. Bis zu 0,55 Cent pro Kilowattstunde können erstattet werden. Anlagen, die mit Heizöl betrieben werden, sind von der Erstattung ausgeschlossen. Die Förderung wird beim Hauptzollamt beantragt und kann mit KfW- und BAFA-Förderungen kombiniert werden.
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